Einkommensteuer (D)

Zu Beginn der Arbeitsaufnahme ist neben der Ansässigkeitsbescheinigung (Formular GRE-1) auch ein Fragebogen (S2-76) auszufüllen.

Auf Basis des ersten Lohnausweises bzw. des Arbeitsvertrages und einer Schätzung der angesetzten Werbungskosten, Fahrtweg etc. werden die voraussichtlichen Jahressteuern vom Finanzamt errechnet und auch mit einem zu dem Zeitpunkt vorläufigen Umrechnungskurs belegt. In der Berechnung des Finanzamtes ist bereits der Abzug der 4,5 % Quellensteuer berücksichtigt.

Die berechneten Jahressteuern werden vom Grenzgänger vierteljährlich im Voraus an das Finanzamt entrichtet.

FORMULARE GRE-1, S2-76, ANLAGE N-GRE

Es hört sich kompliziert an und oft ist es das auch. Gerade beim Ausfüllen des Grenzgänger-Fragebogens können bereits erste Fehler gemacht werden.

Wir empfehlen Ihnen, die entsprechenden Formulare gemeinsam mit einem Spezialisten auszufüllen, der Sie auch im Detail beraten kann. Sprechen Sie uns gerne an. Unser Netzwerk umfasst auch spezialisierte Steuerberater und Lohnsteuerhilfen.

Aufgrund des Wohnsitzes in Deutschland wird der Grenzgänger als unbeschränkt steuerpflichtig angesehen und hat somit für jedes Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Der Umrechnungskurs für ein Kalenderjahr wird jährlich (nachträglich) von der Finanzverwaltung festgelegt, was in manchen Fällen zu hohen Nachzahlungen führen kann, sollten Vorauszahlungsbescheide noch mit einem älteren Umrechnungskurs ausgestellt und nicht aktualisiert worden sein.

Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, sollte ebenso nicht versäumt werden, dem Finanzamt umgehend Änderungen mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere Änderungen des Einkommens (Lohnerhöhung), Änderung des Familienstandes, Adressänderung (höhere oder reduzierte Fahrtkosten) etc. Es ist also ratsam, die Vorauszahlungen immer im Blick zu behalten und im Zweifelsfall eine Änderung zu beantragen.

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