Kindergeld / Familienzulage für Grenzgänger

In Deutschland nennt man es Kindergeld, in der Schweiz Kinderzulage (Familienzulage). Nicht nur die Begriffe unterscheiden sich voneinander, sondern auch die Art und Höhe der Auszahlung.

Während das Kindergeld in Deutschland 204 Euro für die ersten beiden Kinder, ab dem dritten Kind 210 Euro und ab dem vierten Kind 235 Euro beträgt (Stand 07.2019), erhält man in der Schweiz 200 CHF Kinderzulage oder 250 CHF Ausbildungszulage. Die Höhe der Zulage ist in der Schweiz von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Beim Kindergeld ist sowohl der Erwerbsort als auch der Wohnort von Familie und Kind maßgebend. Das bedeutet, dass ein Grenzgänger, der in der Schweiz berufstätig ist, auch grundsätzlich dort seinen Anspruch auf Familienzulage für seine Kinder hat.

Wenn jedoch die Partnerin oder der Partner in Deutschland sozialversicherungspflichtig tätig ist, dann erhält der Partner das Kindergeld in Deutschland ausbezahlt. Grenzgänger in dieser Konstellation können die Zahlung des Differenzbetrages zum deutschen Kindergeld beantragen, damit sie je nach Wechselkurs den Wert in Euro erhalten. Aktuell ist allerdings das Kindergeld in Deutschland höher.

Ist jedoch ein Grenzgänger alleinstehend und alleinerziehend oder sind beide Elternteile in der Schweiz berufstätig, wird nur die Schweizer Kinderzulage ausbezahlt. In diesem Fall ist ein Ausgleich zum deutschen Kindergeld nicht möglich.

Für den Antrag auf Kindergeld bzw. Kinderzulage wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber und dessen Familienausgleichskasse oder an die » Bundesagentur für Arbeit.

Denken Sie an den Kinderfreibetrag!

Fragen Sie Ihren Steuerberater, ob Sie durch den Kinderfreibetrag evtl. noch weitere Vorteile haben.

Anders als das Kindergeld, welches regelmäßig auf Ihr Konto überwiesen wird, wird der Kinderfreibetrag von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen und wirkt sich dadurch evtl. vorteilhafter aus, als die Höhe des Kindergeldes. Dies wird durch die sogenannte Günstigerprüfung bei der jährlichen Einkommensteuer automatisch vom Finanzamt geprüft.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Kinderfreibetrag: Definition und Bedeutung der Kinderfreibeträge in Deutschland


Bitte beachten Sie, dass der Grenzgänger-Versicherungsservice nicht steuerlich beratend tätig ist. Für eine vollständige und individuelle Beratung zu diesem Thema, wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Steuerberater bzw. eine spezialisierte Lohnsteuerhilfe.

 

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