KTG - Krankentagegeld

Anders als in Deutschland besteht für den Arbeitgeber in der Schweiz keine Pflicht zur 6-wöchigen Lohnfortzahlung aufgrund Krankheit.

Arbeitnehmer in der Schweiz erhalten aufgrund der sogenannten Lohnfortzahlungspflicht für einen gewissen Zeitraum den Lohn weiter bezahlt. Dieser Zeitraum ist von der Betriebszugehörigkeit abhängig und zudem kantonal unterschiedlich (Basler-, Berner- und Zürcher-Skala).

In der Praxis ist es heute so, dass viele Arbeitgeber für ihre Lohnfortzahlungspflicht freiwillig oder aufgrund des Gesamtarbeitsvertrages eine (Kollektiv-) Krankentagegeldversicherung abschließen. Dies ist möglich, sofern die Leistungen für den Arbeitnehmer als mindestens gleichwertig einzustufen sind.

KLÄREN SIE MIT IHREM ARBEITGEBER, WELCHE ABSICHERUNG IM KRANKHEITS- FALL BESTEHT

Viele - jedoch nicht alle Arbeitgeber - schließen für den Einkommensausfall durch Krankheit für ihre Arbeitnehmer eine Krankentagegeldversicherung (meist Kollektivverträge) ab. Deshalb gilt es zu prüfen, ob auch Leistungen über die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlungspflicht vor-handen sind.

Durch Abschluss der Krankentagegeldversicherung wird der Schutz für Arbeitnehmer meist über die Lohnfortzahlungspflicht hinaus erweitert, weshalb viele Arbeit-nehmer für den Einkommensausfall aufgrund Krankheit gut geschützt sind.

In der Regel beinhaltet die Lohnfortzahlung durch eine Krankentagegeldversicherung eine Absicherung des Lohnes von 80-100 % und wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis maximal 2 Jahre erstattet.

Der Beitragssatz liegt für den Arbeitnehmer in der Regel bei ca. 1 % des Bruttolohnes. In manchen Fällen übernimmt dies der Arbeitgeber.

ONLINE-RECHNER NETTOLOHNBERECHNUNG

Ihr persönliche Beratung anfordern

Fordern Sie Ihr persönliches Grenzgänger-Beratung an und erhalten Sie umfassende Informationen rund um das Thema Arbeiten in der Schweiz.