Wohngebäudeversicherung
Immer passender Schutz für Ihr Eigentum
Eine Wohngebäudeversicherung - unentbehrlich für Sie als Hausbesitzer. Zusammen mit der Hausratversicherung bildet sie den wichtigsten Schutz für Ihr Eigentum!
Ihr Haus ist permanent erheblichen Gefahren ausgesetzt. Sturm, Hagel, Wasser, Blitz und Feuer kann innerhalb weniger Augenblicke alles zunichte machen, was Sie sich aufgebaut haben. Mit einer Wohngebäudeversicherung haben Sie die nötige finanzielle Sicherheit, die Ihnen ein ruhiges Wohngefühl gibt.
Jetzt neu: Die Bausteine "Bauleistungsversicherung" zur Absicherung während der Bauzeit und "Photovoltaikversicherung"!
Die Leistungen im Überblick
Wir bieten die Wohngebäudeversicherung in 3 Varianten an:
1. Basis bietet eine gute und preisgünstige Grundabsicherung.
2. Exklusiv bietet eine sehr gute und umfassende Absicherung.
3. Premium bietet besonders starke Leistungen.
Sie erhalten den optimalen Ausgleich bei einem Schaden durch:
- Brand, Blitzschlag oder Explosion
- Leitungswasser (z.B. durch Rohrbruch oder Frost)
- Sturm oder Hagel
- Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck usw.)
Durch den Schutz sind Ihr Haus und alle seine fest mit ihm verbundenen Bestandteile gesichert. Zusätzlich ist ein Notfall-Service jederzeit für Sie da - ganz bequem über unser ein Service-Center ereichbar. Damit haben Sie den Rundumschutz, der Sie nicht im Stich lässt.
Beispielleistungen der Varianten:
Basis
- Überspannungsschäden durch Blitz: Bis 2% der Versicherungssumme*, max. 7.500 €
- Schäden an Photovoltaikanlagen: Bis 4% der Versicherungssumme*, max. 10.000 €
- Grafitischäden an Ein- und Zweifamilienhäusern: Nicht versichert
- Grobe Fahrlässigkeit, wenn diese ursächlich für den Eintrtt des Versicherungsfalles ist: Bei Schäden bis 5.000 €
Exklusiv
- Überspannungsschäden durch Blitz: Bis 5% der Versicherungssumme*
- Schäden an Photovoltaikanlagen: Bis 4% der Versicherungssumme*, max. 15.000 €
- Grafitischäden an Ein- und Zweifamilienhäusern: Bis 500 €, 250 € Selbstbeteiligung*, Jahreshöchstentschädigung: 1.000 €
- Grobe Fahrlässigkeit, wenn diese ursächlich für den Eintrtt des Versicherungsfalles ist: Bei Schäden bis 5.000 €
Premium
- Überspannungsschäden durch Blitz: Bis 100% der Versicherungssumme*
- Schäden an Photovoltaikanlagen: Bis 10% der Versicherungssumme*, max. 25.000 €
- Graffitischäden an Ein- und Zweifamilienhäusern: Bis 100% der Versicherungssumme*
- Grobe Fahrlässigkeit, wenn diese ursächlich für den Eintrtt des Versicherungsfalles ist: Bei Schäden bis 10.000 €
*In der Gleitenden Neuwertversicherung multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden Gleitenden Neuwertfaktor ((Abschnitt "A" § 12 Nr. 2b) VGB 2008).
NEU - Der Baustein "Bauleistungsversicherung"
Dieser Baustein schützt Sie als Bauherren vor erheblichen Risiken, wie z.B.:
- Schäden, die nach der Abnahme des Gewerkes entstehen
- Schäden vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, vom Auftragnehmer (Bauunternehmer oder Bauhandwerker) nicht zu vertretende Umstände
- Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Bauunternehmers oder Bauhandwerkers nach Eintritt eines Schadens
- Eigenleistungen des Bauherren
NEU - Der Baustein "Photovoltaikversicherung"
Mit der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage leisten Sie einen wertvollen Beitrag für den Umweltschutz.
Allerdings ist Ihre Anlage zahlreichen Gefahren und Risiken durch immer häufiger auftretende Natur- und Wetterereignisse ausgesetzt.
Die Photovoltaikversicherung leistet für Kosten, die entstehen durch:
- Schadenbedingte Arbeiten (Reparaturarbeiten) an Dach und Fassade
- De- und Remontagekosten aufgrund von Gebäudeschäden
- Mehrkosten infolge Preissteigerungen
- Schadensuchkosten
- die Erstellung von Gerüsten und Arbeitbühnen u.v.m.