Krankenhaus-Zusatzversicherung (Stationäre Wahlleistungen)

Stationäre Wahlleistungen - Privatpatient im Krankenhaus

In den meisten Fällen kommt er völlig unerwartet und plötzlich: ein Notfall, der eine sofortige Überweisung in ein Krankenhaus zur Folge hat.

Im EU/EFTA-Tarif steht Ihnen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland lediglich eine sogenannte Regelversorgung zu. Auch können Sie i. d. R. nicht frei wählen, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen können.

Wenn Sie in ein Krankenhaus müssen, ist das schon unangenehm genug. In einer solchen Situation wünscht man sich zu gerne die bestmögliche medizinische Behandlung von einem Spezialisten oder sogar vom Chefarzt. Zur schnelleren Genesung benötigt man auch Ruhe, welche in einem Mehrbettzimmer nicht in jedem Fall gewährleistet ist.

Wer im Spital privatärztliche Leistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung wünscht, muss ohne zusätzlichen Baustein tief in die Tasche greifen.

Stationäre Wahlleistungen erleichtern Ihre Genesung. Sie liegen im Ein- oder Zweibettzimmer ruhiger und ungestörter. Zudem können Sie nicht nur den Arzt aussuchen, der Sie behandeln soll, sondern Sie haben auch eine freie Krankenhauswahl.

IHRE VORTEILE

  • Ohne Wartezeiten
  • Flexibel und individuell wählbar Leistungen für Sehhilfen und LASIK
  • Heilpraktikerleistungen und Alternativmedizin nach dem Hufelandverzeichnis
  • Privatärztliche Leistungen (IGeL)
  • Hohe Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen
  • Leistungen für Reiseimpfungen
  • Zusätzliche Leistungen für Heilmittel

DAS VIDEO

Erfahren Sie in ca. 2 Minuten alles über den Baustein Stationäre Wahlleistungen

Dauer: 2:26 Minuten

LEISTUNGSÜBERSICHT: BAUSTEIN STATIONÄRE WAHLLEISTUNGEN (CH/D)


Ärztliche Leistungen

100 % für die privatärztliche Versorgung, einschließlich Chefarzt.


Unterkunft

Premium:
100 %
für das Ein- oder Zweibettzimmer.

Exklusiv:
100 %
für das Zweibettzimmer.


Ersatz-Krankenhaustagegeld

Premium:
25 EUR Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf die privatärztliche Versorgung und auf das Ein- und Zweibettzimmer, Kinder erhalten die Hälfte.

Exklusiv:
20 EUR Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf die privatärztliche Versorgung und auf das Zweibettzimmer, Kinder erhalten die Hälfte.


Krankentransport

100 % für den Krankentransport zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus.


Krankenhauswahl

Freie Krankenhauswahl, einschließlich Privatkliniken.


Restkostenübernahme von allgemeinen Krankenhausleistungen

Restkosten können entstehen, wenn Sie ein Krankenhaus Ihrer Wahl aufsuchen, obwohl der Arzt in der Einweisung ein anderes Krankenhaus aufgeschrieben hat. Nach einer Vorleistung der GKV werden 100 % der verbleibenden Aufwendungen für die allgemeine Krankenhausleistung erstattet.


Telefon, Fernseher, Internet und Radio

Die Anschluss- und Bereitstellungskosten werden übernommen. Die Gebühreneinheiten beispielsweise für das Telefon sind nicht versichert.


Gebührenordnung

Ärztliche Leistungen werden im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet. In bestimmten Fällen sind auch über den jeweiligen Höchstgrenzen liegende Aufwendungen erstattungsfähig.


Geltungsbereich

Innerhalb Europas besteht zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland ist der Versicherungsschutz zeitlich laut AVB begrenzt.


Wartezeiten

Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Sie entfällt u. a. bei Unfällen; die besonderen Wartezeiten (z. B. bei Entbindung und Psychotherapie) betragen 8 Monate. Entfall der Wartezeit unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ihr persönliches Angebot

Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an und erhalten Sie dazu umfassende Informationen rund um das Thema Arbeiten in der Schweiz.