Krankenhaus-Zusatzversicherung (Stationäre Wahlleistungen)
Stationäre Wahlleistungen - Privatpatient im Krankenhaus
In den meisten Fällen kommt er völlig unerwartet und plötzlich: ein Notfall, der eine sofortige Überweisung in ein Krankenhaus zur Folge hat.
Im EU/EFTA-Tarif steht Ihnen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland lediglich eine sogenannte Regelversorgung zu. Auch können Sie i. d. R. nicht frei wählen, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen können.
Wenn Sie in ein Krankenhaus müssen, ist das schon unangenehm genug. In einer solchen Situation wünscht man sich zu gerne die bestmögliche medizinische Behandlung von einem Spezialisten oder sogar vom Chefarzt. Zur schnelleren Genesung benötigt man auch Ruhe, welche in einem Mehrbettzimmer nicht in jedem Fall gewährleistet ist.
Wer im Spital privatärztliche Leistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung wünscht, muss ohne zusätzlichen Baustein tief in die Tasche greifen.
Stationäre Wahlleistungen erleichtern Ihre Genesung. Sie liegen im Ein- oder Zweibettzimmer ruhiger und ungestörter. Zudem können Sie nicht nur den Arzt aussuchen, der Sie behandeln soll, sondern Sie haben auch eine freie Krankenhauswahl.
IHRE VORTEILE
- Ohne Wartezeiten
- Flexibel und individuell wählbar Leistungen für Sehhilfen und LASIK
- Heilpraktikerleistungen und Alternativmedizin nach dem Hufelandverzeichnis
- Privatärztliche Leistungen (IGeL)
- Hohe Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen
- Leistungen für Reiseimpfungen
- Zusätzliche Leistungen für Heilmittel