KTG - Krankentagegeld
Anders als in Deutschland besteht für den Arbeitgeber in der Schweiz keine Pflicht zur 6-wöchigen Lohnfortzahlung aufgrund Krankheit.
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Arbeitnehmer in der Schweiz erhalten aufgrund der sogenannten Lohnfortzahlungspflicht für einen gewissen Zeitraum den Lohn weiter bezahlt. Dieser Zeitraum ist von der Betriebszugehörigkeit abhängig und zudem kantonal unterschiedlich (Basler-, Berner- und Zürcher-Skala).
In der Praxis ist es heute so, dass viele Arbeitgeber für ihre Lohnfortzahlungspflicht freiwillig oder aufgrund des Gesamtarbeitsvertrages eine (Kollektiv-) Krankentagegeldversicherung abschließen. Dies ist möglich, sofern die Leistungen für den Arbeitnehmer als mindestens gleichwertig einzustufen sind.
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KLÄREN SIE MIT IHREM ARBEITGEBER, WELCHE ABSICHERUNG IM KRANKHEITS- FALL BESTEHT
Viele - jedoch nicht alle Arbeitgeber - schließen für den Einkommensausfall durch Krankheit für ihre Arbeitnehmer eine Krankentagegeldversicherung (meist Kollektivverträge) ab. Deshalb gilt es zu prüfen, ob auch Leistungen über die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlungspflicht vor-handen sind.
Durch Abschluss der Krankentagegeldversicherung wird der Schutz für Arbeitnehmer meist über die Lohnfortzahlungspflicht hinaus erweitert, weshalb viele Arbeit-nehmer für den Einkommensausfall aufgrund Krankheit gut geschützt sind.
In der Regel beinhaltet die Lohnfortzahlung durch eine Krankentagegeldversicherung eine Absicherung des Lohnes von 80-100 % und wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis maximal 2 Jahre erstattet.
Der Beitragssatz liegt für den Arbeitnehmer in der Regel bei ca. 1 % des Bruttolohnes. In manchen Fällen übernimmt dies der Arbeitgeber.
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