UVG/NBU (Unfallversicherung)

Grundsätzlich sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Unfallversicherung (UVG) deckt Schäden, die entstehen, wenn der Versicherte verunfallt oder beruflich erkrankt.

Die Leistungen beinhalten unter anderem medizinische Behandlungen, wie Arztkosten, Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung, Rehabilitationsaufenthalt, Physiotherapie, Chiropraktik, Medikamente sowie Hilfsmittel usw.

Taggelder und Invalidenrenten, Integrationsentschädigungen sowie Leistungen an Hinterlassene sind ebenso versichert.

Versicherungsträger ist in der Regel die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder ein anderer zugelassener Versicherer (Privatversicherer, Krankenkassen, öffentliche Unfallversicherungskassen).

NEUER ABLAUF BEI DER ABWICKLUNG NACH EINEM UNFALL FÜR GRENZGÄNGER

Seit 01.03.2014 hat sich der Ablauf nach einem Unfall geändert. Grundsätzlich gilt, dass ein Unfall unverzüglich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss, welcher diesen an den entsprechenden Versicherer zu melden hat. Bei Grenzgängern wird nun auch unterschieden, wo die Behandlung stattfindet. Bei Behandlungen am Wohnort (Deutschland) wird nun unterschieden, ob es sich um einen Berufs- oder Nichtberufsunfall handelt.

Die Anmeldung zur Unfallversicherung (UVG) erfolgt durch den Arbeitgeber, welcher auch die Prämie dafür trägt.

Arbeitnehmer, die mehr als 8 Stunden in der Woche arbeiten, sind zudem obligatorisch über eine Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) versichert, um auch Freizeitunfälle inklusive Arbeitsweg abzusichern.

Die Prämien für die Versicherung der Nichtberufsunfälle (NBU) gehen in der Regel zu Lasten des Arbeitnehmers, wobei es Arbeitgeber gibt, die diese Kosten voll übernehmen. Die Prämien zur UVG/NBU – und somit auch die Abzüge auf Ihrem Lohnausweis – sind unterschiedlich hoch, da diese abhängig von Berufsgruppen und mit den dadurch unterschiedlichen Risiken verbunden sind. In der Regel bewegen sich die Beitragssätze zwischen 1 und 3 %.

Als Obergrenze für die Beitragsberechnung wird ein maximaler Jahres-UVG-Lohn in Höhe von 148.200 CHF herangezogen. Lohnanteile, die darüber liegen, sind nicht versichert.

ONLINE-RECHNER NETTOLOHNBERECHNUNG

Ihr persönliche Beratung anfordern

Fordern Sie Ihr persönliches Grenzgänger-Beratung an und erhalten Sie umfassende Informationen rund um das Thema Arbeiten in der Schweiz.