Nettolohnrechner für Grenzgänger CH/D

Mit der Nettolohn-Berechnung erfahren Sie mehr über Ihre Lohnabzüge.

Sie stecken in den Lohnverhandlungen oder Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben und möchten nun gerne wissen, wieviel Netto am Ende vom Bruttolohn noch übrig bleibt.

Die Lohnabzüge können Sie gleich hier Online ansehen. Für eine komplette Übersicht, inklusive der Einkommensteuer in Deutschland, erhalten Sie durch unser umfangreiches Grenzgängerkonzept 360°.

SO KÖNNTE IHRE LOHNBERECHNUNG AUSSEHEN

BRUTTOLOHN

 
AHV / IV / EO

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invaliditätsversicherung sowie die Erwerbsersatzordnung bilden die 1. Säule im Schweizer Rentensystem.

Der Beitragssatz für die erste Säule beträgt im Jahr 2023 zusammen 10,6%. Dieser Beitragssatz wird jeweils hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und automatisch vom Bruttolohn einbehalten.

Die AHV ist staatlich geführt und somit obligatorisch. Das bedeutet, dass ihr auch jeder Grenzgänger unterstellt ist.

BVG Pensionskasse

Die 2. Säule des Schweizer Rentensystems umfasst die berufliche Vorsorge, welche den Lebensstandard im Rentenalter, bei Invalidität und im Todesfall über das in der 1. Säule vorgesehene Existenzminimum hinaus sichern soll.

Durch die individuelle Wahl der Pensionskasse durch Ihren Arbeitgeber ist zwar eine Mindestverzinsung gesetzlich vorgeschrieben, welche Gesamtrendite Ihre Pensionskasse jedoch erwirtschaftet, erfahren Sie in einem jährlichen Kontostand, der Ihnen zugesandt wird.

Der Beitragssatz für den obligatorisch versicherten Lohn ist nach Alter und Geschlecht unterschiedlich. Es sind mit (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) 7 bis 18 % Beitragssatz (Altersgutschrift) zu rechnen.

NBUV

Grundsätzlich sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Unfallversicherung (UVG) deckt Schäden, die entstehen, wenn der Versicherte verunfallt oder beruflich erkrankt.

Arbeitnehmer, die mehr als 8 Stunden in der Woche arbeiten, sind zudem obligatorisch über eine Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) versichert, um auch Freizeitunfälle inklusive Arbeitsweg abzusichern. Die Prämien zur UVG/NBU – und somit auch die Abzüge auf Ihrem Lohnausweis – sind unterschiedlich hoch, da diese abhängig von Berufs-gruppen und mit den dadurch unterschiedlichen Risiken verbunden sind. In der Regel bewegen sich die Beitragssätze zwischen 1 und 3 %.

ALV

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist obligatorisch. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer teilen sich die Prämienzahlung.

Durch ein Abkommen ist geregelt, dass der Arbeitslosengeldanspruch für Grenzgänger mit Wohnort im Heimatstaat (Deutschland) die versicherungspflichtigen unselbstständigen Beschäftigungszeiten (Anwartschaft und Anspruchsdauer) so berücksichtigt werden, als wären sie im Inland zurückgelegt worden. Es gilt zu beachten, dass die Beiträge zwar aufgrund des oft hohen Gehaltes in der Schweiz entrichtet werden, beim Erhalt des Arbeitslosengeldes allerdings die deutsche Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird.

KTG

Anders als in Deutschland besteht für den Arbeitgeber in der Schweiz keine Pflicht zur 6-wöchigen Lohnfortzahlung aufgrund Krankheit. In der Praxis ist es heute so, dass viele Arbeitgeber für ihre Lohnfortzahlungspflicht freiwillig oder aufgrund des Gesamtarbeitsvertrages eine (Kollektiv-)Krankentagegeldversicherung abschließen. Dies ist möglich, sofern die Leistungen für den Arbeitnehmer als mindestens gleichwertig einzustufen sind.

In der Regel beinhaltet die Lohnfortzahlung durch eine Krankentagegeldversicherung eine Absicherung des Lohnes von 80-100 % und wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis maximal 2 Jahre erstattet. Der Beitragssatz liegt für den Arbeitnehmer in der Regel bei ca. 1 % des Bruttolohnes. In manchen Fällen übernimmt dies der Arbeitgeber.

Quellensteuer (CH)

Die Besteuerung des Grenzgängers ist durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA Deutschland-Schweiz) geregelt.

Der Grenzgänger zahlt seine Steuern grundsätzlich in Deutschland. Allerdings behält der Schweizer Arbeitgeber vom Bruttolohn eine Grenzgängerabgabe, die sogenannte Quellensteuer, ein. Die Quellensteuer beträgt 4,5 % und wird der deutschen Einkommensteuer angerechnet. Eine Doppelbesteuerung findet somit also nicht statt, die Steuerlast wird, vereinfacht ausgedrückt, quasi auf beide Länder aufgeteilt.

AUSZAHLUNGSBETRAG

 

WEITERE ABZÜGE UND KOSTEN
Einkommensteuer (D)
individuell (Konzept 360°)

Aufgrund des Wohnsitzes in Deutschland wird der Grenzgänger als unbeschränkt steuerpflichtig angesehen und hat somit für jedes Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die vierteljährliche Vorauszahlung der deutschen Einkommensteuer wird auf Grundlage des Lohnes, der Werbungskosten, Krankenversicherungsbeiträge, Fahrtkosten etc. errechnet und dem Grenzgänger in Form eines Vorauszahlungsbescheids zugestellt. Der Umrechnungskurs für ein Kalenderjahr wird jährlich (nachträglich) von der Finanzverwaltung festgelegt, was in manchen Fällen zu hohen Nachzahlungen führen kann, sollten Vorauszahlungsbescheide noch mit einem älteren Umrechnungskurs ausgestellt und nicht aktualisiert worden sein.

Krankenversicherung

Nach dem Krankenversicherungsgesetz der Schweiz (KVG) ist eine reine Krankenpflegeversicherung für Arbeitnehmer obligatorisch. Man muss also zumindest eine Grundversicherung abschließen, die grundlegende Leistungen abdeckt. Diese Versicherungspflicht wird – anders als in Deutschland – nicht automatisch über den Arbeitgeber abgewickelt, sondern der Grenzgänger muss sich selbst um seinen Versicherungsschutz kümmern. Ebenso beteiligt sich der Arbeitgeber nicht an den zu entrichtenden Beiträgen. Diese muss der Grenzgänger komplett selbst tragen. Der Grenzgänger hat aktuell (2023) bis zu 3 Möglichkeiten, sich zu versichern.

Grenzänger-Konzept-360°
Die All-In-One-Lösung

Sie erhalten mit dem Grenzgänger-Konzept 360° folgende Informationen:

Nettolohnberechnung:
Ihre Lohnabzüge
in der Schweiz

Nettolohnberechnung:
Ihre Abzüge in Deutschland
(Einkommensteuer)

Vorschläge zur
Krankenversicherung
inkl. Steuervorteil

3. Säule:
Steuern sparen als
Grenzgänger

BITTE BEACHTEN SIE !

Der Auszahlungsbetrag ist nicht Ihr Netto. Weitere Abzüge müssen individuell berechnet werden!

Die (ungefähren) Abzüge in der Schweiz kennen Sie nun. Doch wie geht es weiter? Der „Auszahlungsbetrag“ steht Ihnen anders als in Deutschland noch nicht „netto“ zur Verfügung. Weitere Abzüge sind die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer sowie die Krankenversicherung.

Eine Berechnung dieser Abzüge und Kosten kann online nicht abgebildet werden und muss individuell für Sie angefertigt werden.

Fordern Sie Ihr persönliches Grenzgänger-Konzept-360° an und erfahren Sie wie hoch die Gesamtabzüge für Sie sind und wie Sie sich umfassend und kostengünstig krankenversichern.

KRANKENVERSICHERUNG
FÜR GRENZGÄNGER

Für Grenzgänger: freie Arztwahl schweizweit und Deckung über Formular S072/S1 (E106) in Deutschland


Monatlicher Beitrag (Nettoprämie inkl. freiwilligem Reserveabbau)
ab ??? CHF