Die Pflegeversicherung im EU/EFTA-Modell

Pflegetagegeld für Grenzgänger in der Schweiz

Niemand denkt gern darüber nach. Dennoch: Zum Pflegefall kann jeder werden - und zwar sehr schnell und altersunabhängig.

Mit unserer steigenden Lebenserwartung wächst dieses Risiko noch weiter. Mehr als 2,8 Millionen Menschen in Deutschland machen diese Erfahrung und es kommen täglich mehr dazu. Weit über 3 Millionen Menschen sollen es laut Prognosen bis 2030 sein.

Im Pflegefall stehen Ihnen durch den EU-EFTA-Tarif keine Geldleistungen zur Verfügung, beispielsweise bei ambulanter Pflege durch Angehörige. Die Folgen: ein erhebliches finanzielles Risiko ...

Auch bei stationärer Pflege im Pflegeheim reichen die Pflegesachleistungen der gesetzlichen Krankenkasse meist nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. Fernab von der Grenzgängerthematik empfiehlt sich also grundsätzlich die Absicherung durch den Baustein Pflegetagegeld.

Der positive Nebeneffekt: Auch bei Aufgabe der Grenzgängertätigkeit, bei einem Stellenwechsel nach Deutschland oder bei Wegzug ins Ausland bleibt Ihnen der Baustein Pflegetagegeld erhalten.

Aus diesem Grund ist der Baustein Pflegetagegeld mit seinen modernen Leistungen ein notwendiger Faktor der Grenzgängervorsorge.

HIGHLIGHTS

  • Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten
  • Leistungsauszahlung unabhängig von der Art der Pflege, auch bei Pflege durch Angehörige Zuhause.
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5
  • Höhere Leistungen bei stationärer Pflege
  • Einmalleistung bis zu 25.000 EUR


DAS VIDEO

Erfahren Sie in knapp 4 Minuten alles über den Baustein Pflegetagegeld

Dauer: 4:05 Minuten

Die Pflegeversicherung im EU/EFTA-Modell

Als Grenzgänger, versichert im EU/EFTA-Modell, sind Sie sowohl in der Schweiz nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), als auch in Deutschland durch das Formular E106 versichert. Sie erhalten in Deutschland Sachleistungen nach dem Sozialgesetzbuch 5 (SGB V). Das Schweizer KVG kennt keine mit in Deutschland vergleichbaren Leistungen im Bereich der Pflege.

Geldleistungen (Pflegegeld) werden normalerweise ausbezahlt, sofern die häusliche Pflege durch Angehörige erfolgt.
Ein Grenzgänger versichert im EU/EFTA-Tarif, erhält keine Geldleistungen, solange er Versicherungspflichtig in der Schweiz ist.

Vollstationäre Pflege
Pflege in einem Pflegeheim

Sachleistungen Ambulant
Beispielsweise Pflege Zuhause
durch den Pflegedienst

Geldleistungen (Pflegegeld)
Beispielsweise Pflege Zuhause durch Angehörige

Die fehlenden Geldleistungen können Sie durch den Baustein Pflegetagegeld für Grenzgänger absichern.Der Baustein Pflegetagegeld empfiehlt sich jedoch nicht nur deshalb, weil Ihnen durch das EU/EFTA-Modell die Geldleistungen fehlen, sondern weil auch bei stationärer Pflege hohe Eigenkosten auf Sie zukommen. Diese Eigenkosten sind in den meisten Fällen nicht durch die Altersrente gedeckt, bzw. in jungen Jahren reicht das vorhandene Vermögen meist nicht dafür aus. Im Zweifel haften Ihre Kinder oder vorhandenes Vermögen muss veräußert werden.

Der Baustein Pflegetagegeld ist also nicht nur für Sie als Grenzgänger eine wichtige Vorsorge, sondern er soll Sie dauerhaft begleiten.

Was sagt die Statistik?

550.000 Pflegefälle bis 65 Jahre
110.000 in stationärer Pflege
440.000 in ambulanter Pflege

Im Alter bis 65 Jahre sind von den ca. 550.000 Pflegefällen lediglich ca. 110.000 in einer stationären Pflege untergebracht. Rund 80 % lassen sich demnach ambulant Zuhause pflegen.

Ohne Geldleistungen stellt sich dann oft die Frage. „Zu Hause oder im Heim?“. Ein finanzieller Kraftakt der meist nicht zu bewältigen ist.

Auch bei stationärer Pflege im Heim sind lediglich 2.005 Euro (Pflegegrad 5) durch die versicherten Sachleistungen zu erwarten. Dadurch kann auch die Pflege im Heim zu einem großen finanziellen Problem werden.

Versicherte Pflegeleistungen durch EU/EFTA (ohne Baustein Pflegetagegeld)

Erstattung ohne
Baustein Pflegetagegeld
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Geldleistungen (Pflegegeld) 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR
Sachleistungen Ambulant 125 EUR 724 EUR 1.363 EUR 1.693 EUR 2.095 EUR
Vollstationäre Pflege 125 EUR 770 EUR 1.262 EUR 1.775 EUR 2.005 EUR

Baustein Pflegetagegeld für Grenzgänger CH/D
Besonderheiten und Vorteile des Baustein Pflegetagegeld

Sofort versichert

Mit dem Baustein Pflegetagegeld sind Sie ohne Wartezeiten ab dem ersten Tag versichert.

Volle Leistung

Volle Leistung auch ohne Vorleistung der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung.

Flexible Gestaltung

Sie können Ihr monatliches Pflegetagegeld individuell nach Ihrem persönlichen Absicherungsbedarf gestalten und die Höhe selbst wählen.

Weltweit versichert

Ihr Pflegetagegeld zieht mit Ihnen auch ins Ausland mit, unabhängig davon ob Sie noch im EU/EFTA-Modell oder in der GKV Deutschland versichert sind.

Beitragsbefreiung

Ab Pflegegrad 5 müssen Sie keine Beiträge mehr für den Baustein Pflegetagegeld aufbringen. Sie sind ohne Einschränkung weiterhin versichert.

Unabhängige Zahlung

Die Leistungsauszahlung ist unabhängig von der Art der Pflege. Egal ob Ambulant oder Stationär, durch den Pflegedienst oder durch Familienangehörige.

Einmalleistung

Erhalten Sie bereits ab Plegegrad 2 eine Einmalzahlung von bis zu 25.000 Euro um beispielsweise Umbauten am Haus vorzunehmen. Erhalten Sie dadurch auch Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit.

Lebenslange Dynamik

Anpassung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung alle 3 Jahre oder auf Wunsch bei bestimmten Ereignissen wie z. B. Heirat oder Geburt eines Kindes. Selbst dann, wenn der Pflegefall bereits eingetreten ist.

Ihr persönliches Angebot

Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an und erhalten Sie dazu umfassende Informationen rund um das Thema Arbeiten in der Schweiz.