Riester-Rente für Grenzgänger
Haben Sie als Grenzgänger (noch) Anspruch auf Riesterförderung? Das kommt ganz darauf an!
Seit 2010 wurde die Riesterförderung für Grenzgänger zwar ersatzlos gestrichen, jedoch erhalten Grenzgänger die folgende Voraussetzungen erfüllen noch eine Förderung:
- Vertrag wurde vor 2010 von einem Grenzgänger abgeschlossen und ist seitdem unverändert.
- Der Grenzgänger hat seitdem ohne Unterbruch als Grenzgänger gearbeitet.
- Die Beiträge wurden regelmäßig bezahlt.
Für alle, die also erst nach dem 01.01.2010 Grenzgänger wurden, oder als Grenzgänger nach dem 01.01.2010 einen Riestervertrag abgeschlossen haben, gibt es keinen Anspruch mehr auf Riesterförderung.
Wie so oft im Leben gibt es jedoch ein Aber. Die Förderfähigkeit ist mittlerweile zwar an eine Mitgliedschaft an die deutsche gesetzliche Rentenversicherung gekoppelt – was ist jedoch mit dem Ehepartner des Grenzgängers? Hat dieser ein Anrecht auf Förderung und dadurch indirekt auch der Grenzgänger?
Dazu muss man zwischen zwei förderberechtigten Personengruppen unterscheiden.
Unmittelbar förderberechtigte Personen sind z. B.
- Arbeitnehmer, Auszubildende, pflichtversicherte Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind;
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen;
- Mütter und Väter in einer anzurechnenden Erziehungszeit;
- Empfänger von ALG I oder ALG II;
- geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 400 Euro pro Monat), die auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet haben.
Mittelbar förderberechtigt kann man jedoch sein, wenn:
- man mit einem unmittelbar Förderberechtigten verheiratet ist und darüber hinaus mit dem Ehepartner in einem gemeinsamen Haushalt lebt, um die Voraussetzungen der steuerlichen Zusammenveranlagung zu erfüllen;
- sowohl der unmittelbar, als auch der mittelbar Förderberechtigte einen Riestervertrag abgeschlossen hat.
Die mittelbare Förderberechtigung würde entfallen, sobald der mittelbar Förderberechtigte selbst unmittelbar förderberechtigt werden würde.
Ob für Sie als Grenzgänger ein Riestervertrag sinnvoll ist, hängt also von mehreren Faktoren ab. Kündigen Sie also Ihren Vertrag nicht einfach, nur weil Sie als Grenzgänger unmittelbar keine Förderung mehr erhalten.
Gerne beraten wir Sie und Ihre Familie umfassend zum Thema Altersvorsorge.