Variante 2 - Schweizer Pflichtkasse nach EU/EFTA

Der EU/EFTA-Tarif nach bilateralem Abkommen ist die schweizerische Pflichtversicherung, in die der Grenzgänger eintritt, sofern er sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lässt.

Neben den Versicherungsleistungen in der Schweiz erhält der Grenzgänger ein Formular E106. Dadurch erhält der Grenzgänger bei einer deutschen GKV (Aushilfskasse) weiterhin deutsche Kassenleistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Der Beitrag wird jedoch nur an die Schweizer Kasse entrichtet.

Bei Leistungsbezug in der Schweiz bezahlen Sie eine fixe Jahresfranchise von 300 CHF plus 10 % pro Rechnung (maximal 700 CHF pro Jahr). Bei Leistungsbezug in Deutschland bezahlen Sie Medikamentenzuzahlungen und weitere deutsche kassentypische Zuzahlungen.

DAS VIDEO ZU DEN 3 VARIANTEN

Erfahren Sie in knapp 2 Minuten
alles über die Möglichkeiten einer
Krankenversicherung für Grenzgänger.


Dauer: 2:01 Minuten

VORTEILE:

  • Beitrag nicht Einkommensabhängig
  • Keine Gesundheitsfragen notwendig
  • Rückkehrrecht in die deutsche gesetzliche Krankenkasse
  • Behandlung sowohl in CH als auch in D möglich (Kassenleistungen)
  • Nachträgliche Befreiung der Versicherungspflicht (Optionsrecht) bei Heirat, Geburt etc. möglich.

NACHTEILE:

  • In der Pflegeversicherung nur Sachleistungen versichert
  • Keine Gestaltung der versicherten Leistungen oder freie Wahl der Franchise möglich
  • Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Leistungen können sowohl in CH als auch in D durch Reformen weiter eingeschränkt werden.

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